Dr. Marko Voß

Studium der Rechtswissenschaften in München (Ludwig-Maximilians-Univer­sität), Hamburg (Bucerius Law School) und Cambridge (Trinity College). Nach beiden juristischen Staatsexamina und der Promotion (Dissertation zum Straftatbestand der Geldwäsche), Tätigkeit als Rechtsanwalt bei RITTSTIEG Rechtsanwälte und im Hamburger Büro von Gleiss Lutz. Seit 2012 Partner bei Langrock Voß & Soyka.

voss@kanzlei-lvs.de

  • Verteidigung des Vorstandsvorsitzenden einer nicht börsennotierten AG gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung (Komplex „CO2-Emissionshandel“)
  • Verteidigung des Mitarbeiters einer börsennotierten AG gegen den Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Komplex „Cum-Ex-Trades“)
  • Erstattung verschiedener Strafanzeigen gegen ehemalige Geschäftsführer und leitende Mitarbeiter u.a. wegen Verdachts auf Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, Betrug und Untreue im Namen verschiedener international tätiger GmbHs
  • Verteidigung des Aufsichtsratsvorsitzenden einer nicht börsennotierten AG gegen den Vorwurf des Betruges und der Beihilfe zur Untreue im Rahmen von Optionsgeschäften
  • Verteidigung des ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden einer börsennotierten AG u.a. gegen den Vorwurf des Insiderhandels und der Marktmanipulation
  • Verteidigung des Finanzgeschäftsführers eines international agierenden Unternehmens gegen den Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt
  • Beratung verschiedener börsennotierter AGs zur internationalen Anti-Korruptions-Compliance (Schulungen, Codes of Conduct, Kundenbindungsprogramme)
  • Beratung verschiedener in- und ausländischer Konzernobergesellschaften im Zusammenhang mit Korruptionsverdachtsfällen in ausländischen Tochtergesellschaften (einschließlich Konzeptionierung und Begleitung von Internal Investigations)
  • Die Tatobjekte der Geldwäsche, Diss., Heymanns 2007
  • Grundzüge und praxisrelevante Probleme der Untreue zum Nachteil von Personengesellschaften, ZWH 2012, 348-354 (gemeinsam mit Dr. Till Soyka)
  • Anmerkung zu OLG Stuttgart v. 29.09.2011 – 2 Ws 33/11 (Betrug zum Nachteil des dienstberechtigten Rennstallbetreibers durch gedopten Radprofi) in ZWH 2012, 113-116 (gemeinsam mit Dr. Till Soyka)
  • Bezahlung fremder Geldstrafen, in: Wirtschaftsstrafrecht aus Sicht der Strafverteidigung, Hrsg. Rönnau/Samson, Heymanns 2003
  • Mitglied des Beirats der ZWH (Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen)